Rezept / Kostenübernahme

Folgende Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen: Phoniater, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Allgemeinärzte, Kinderärzte, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden. Von diesen Fachärzten erhalten Sie ein Rezept.

Kassenpatienten

Die logopädische Therapie ist eine Kassenleistung. Auf die Patienten entfällt ein Eigenanteil iHv 10% der Kosten und eine Gebühr iHv 10,00€ pro Rezept.

Privatpatienten

Mit Privatversicherten wird eine Therapievereinbarung über die Vergütungshöhe geschlossen, da es bei Privatkassen keine Gebührenordnung für logopädische Leistungen gibt. Die Kosten werden in der Regel größtenteils erstattet.